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Betreuung nach Zeit

Leistungen


Allgemeine Begleitung
• beim Spaziergang
• beim Einkauf
• bei Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen
• bei Veranstaltungen der Gemeinde

Beschäftigung und Beaufsichtigung
• Vorlesen
• Spielen
• Unterhaltungen
• Biografiearbeit (Erinnerungsarbeit)

Einsatzmindestdauer: 15 Min.

Betreuungsleistungen umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld und schließen insbesondere mit ein
• die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
• die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nachtrhytmus.


Die Inanspruchnahme dieser Leistung schmälert einen ggf. bestehenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI nicht.

Der Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind.

Der Einsatz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Wohnung / des Hauses. Für Leistungen außerhalb der Häuslichkeit beginnt bzw. endet der Einsatz an dem vereinbarten Leistungsort.

Die Dokumentationszeit der SGB XI- Leistung ist am Leistungsort abrechenbare Zeit.

Die Betreuungsleistungen beinhalten nicht die Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung bzw. vollständige Übernahme der Verrichtungen aus den Bereichen Köperpflege, Ernährung und Mobilität sowie der Hauswirtschaft.

Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme dieser Leistung wird zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen im Pflegevertrag vereinbart.

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