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Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegeinformationen


Für den Einsatz professioneller Pflegekräfte zu Hause können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegesachleistungen beantragen. Die Pflegedienste oder Sozialstationen rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei Anbietern ambulanter Pflege können Sie zwischen ambulanten Pflegediensten oder Sozialstationen wählen.

Wichtig: Der gewählte Pflegedienst muss von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen sein. Bei der Suche nach einem Pflegedienst steht Ihnen auch der Pflegelotse zur Verfügung.

Für körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Unterstützung bei der Haushaltsführung übernimmt die Pflegekasse monatlich Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen der Pflegegade.

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