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Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Pflege von Angehörigen, Freunden und Bekannten in der häuslichen Umgebung. Gerade „die Pflege zu Hause“ will die Pflegeversicherung fördern. Dabei kann man zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist auch kombinierbar. Da sich manchmal die besten Planungen nicht auf Knopfdruck durch unvorhersagbare Ereignisse bestimmen lassen, können Sie die Versorgungsformen den persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen anpassen. Die Pflegeversicherung bietet Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flexibilität.
Auf den Pflegegrad kommt es an
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach den ermittelten Pflegegraden. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch Kombinationen aus beiden in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder für Hilfsmittel. In der Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für Pflegeleistungen.
Pflegegeld / Pflegesachleistungen ab 01.01.2017
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Darüber hinaus wurde mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz eine erweiterte Regelung eingeführt: Pflegebedürftige können nicht verbrauchte Ansprüche aus Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 bis 31. Dezember 2018 verwenden.
Leistungen |
Pflege- |
Pflege- |
Pflege- |
Pflege- |
Pflege- |
Pflegegeld |
316,00€ |
545,00€ |
728,00€ |
901,00€ |
|
Pflegesachleistungen |
689,00€ |
1.298,00€ |
1.612,00€ |
1.995,00€ |
|
Verhinderungspflege |
1.612,00€ |
1.612,00€ |
1.612,00€ |
1.612,00€ |
|
Entlastungleistung |
125,00€ |
125,00€ |
125,00€ |
125,00€ |
125,00€ |
Vollstationäre Pflege |
125,00€ |
770,00€ |
1.262,00€ |
1.775,00€ |
2.005,00€ |
Teilstationäre Pflege |
698,00€ |
1.298,00€ |
1.612,00€ |
1.995,00€ |
|
Kurzzeitpflege bis zu |
1.612,00€ |
1.612,00€ |
1.612,00€ |
1.612,00€ |
|
Zuschuss zur Wohnraumanpassung |
4.000,00€ pro Maßnahme |
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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40,00€ im Monat |