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Pflegeberatungseinsatz nach § 37(3) SGB XI

Leistungen


Der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldbezieher gesetzlich vorgeschrieben. Er muss von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.

Der Beratungsbesuche soll der Pflegeperson praktische Hilfestellungen sowie pflegefachliche Unterstützung bieten.

Die Beratung beinhaltet auch Informationen zu Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung und Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Kosten für diesen Beratungseinsatz übernimmt die jeweilige Pflegekasse.


Die Häufigkeit dieser Beratungsbesuche hängt von der Höhe der Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2 - 3 einmal halbjährlich

Pflegegrad 4 - 5 einmal vierteljährlich.




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