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Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen des Wohnfeldes

Pflegeinformationen


Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden, wenn dadurch im Einzelfall:

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird

  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindert wird oder

  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.


Folgende Maßnahmen können in Betracht kommen:

  • Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, zum Beispiel fest installierte Rampen- und Treppenlifter.

  • Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird, zum Beispiel motorisch betriebene Absenkung von Küchenschränken.

  • Sonstige Maßnahmen, zum Beispiel Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers durch Gestaltung eines ebenerdigen Zuganges.


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