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Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden, wenn dadurch im Einzelfall:
die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird
die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindert wird oder
eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.
Folgende Maßnahmen können in Betracht kommen:
Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, zum Beispiel fest installierte Rampen- und Treppenlifter.
Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird, zum Beispiel motorisch betriebene Absenkung von Küchenschränken.
Sonstige Maßnahmen, zum Beispiel Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers durch Gestaltung eines ebenerdigen Zuganges.