Betreuung § 45b - WELFENPFLEGE

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Betreuung § 45b

Leistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz erhielten Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (§ 45a SGB XI) erstmalig ab 01.04.2002 bis zu 460 EUR je Kalenderjahr für zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI). Mit dem In-Krafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 wurde dieser Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen, abgestuft je nach Hilfebedarf, auf bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag) angehoben sowie der Kreis der Leistungsberechtigten auf die sog. Pflegestufe-0-Fälle ausgedehnt. Zudem haben ab 01.07.2008 vollstationäre Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen einen Anspruch auf Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge zur Pflegevergütung, wenn ein zusätzliches über das normale Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen hinausgehendes Angebot der Betreuung vorgehalten wird. Zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs haben die Spitzenverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene einheitliche Maßstäbe in der nachfolgenden Richtlinie vom 10.06.2008 mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit beschlossen.

Zur Unterstützung und um ein wenig Zeit für sich selber zu haben, bieten wir eine qualifizierte Betreuungsleistung im häuslichen Bereich an. Somit besteht die Möglichkeit, dass Sie z.B. ohne Zeitdruck und mit ruhigen Gewissen einkaufen, ins Kino gehen oder soziale Kontakte pflegen.

Finanzierung:

Die Pflegekasse stellt für die Betreuungsleistung für Personen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz zusätzlich zum Pflegegeld einen Betrag von 1200 € bzw. 2400 € jährlich zur Verfügung.

Unsere Zielsetzung:

  •    Wir begegnen dem Menschen mit Respekt und Wertschätzung

  •    Die Aktivierung der geistigen Fähigkeiten

  •    Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit

  •    Verminderung von Stress

  •    Körperliches Wohlbefinden



Ihre Ansprechpartner:

Frau Daiyana Wittrien
0531 - 72 1 72

 
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